Bö. brüstet sich mit Hitler-Smilie
Von Peter Hogenkamp am 20. September 2007 um 09:19 Uhr Kommentare (4)
Kategorien: Medien
In Deutschland wär das verboten gemäss § 86a, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
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Ich hab sogar das heute gestern gelesen, aber natürlich die Dinger nicht einzeln angeschaut, weil ich die ja kenne, sondern der Bö. musste es mir extra heute noch per IM durchgeben, mit dem schönen Nachsatz “da bin ich heute noch stolz drauf”. Und da wird’s also dann schon etwas heikel, finde ich.
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4 Kommentare
Und da wird’s also dann schon etwas heikel, finde ich.
Das ist ein deutsches Problem… ich vermute, es hängt mit einer entsprechenden Gehirnwäsche während der obligatorischen Schulzeit zusammen.
Tom
schrieb am 20. September 2007, 10:41 Uhr (Permalink zum Kommentar)Aus meiner Sicht wär zumindest auch fraglich, ob so ein Smilie als “Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen” einzustufen ist…
bö
schrieb am 1. October 2007, 20:33 Uhr (Permalink zum Kommentar)jaja du schnurri, verpetzt du jetzt auch im-einträge…
http://blog.hogenkamp.com/2007/09/05/blogger-unkt-journalist-petzt/
das gute daran: ich darf jetzt nicht mehr in deutschland einreisen…
oliver
schrieb am 2. October 2007, 11:13 Uhr (Permalink zum Kommentar)Hm, also ich verstehe das so, dass es ein kennzeichn sein muss, das eine verfassungsfeindliche Orga auch benutzt (also Hakenkreuz, SS-Rune, NS-Flagge, Symbol einer verbotenen Nachfolgeorganisation).
Ob die Nazis Smileys hatten oder haben… schwer zu sagen.
aber so oft hat Hitler ja nicht gelächelt, nur bei den Besuchen der BdM-Gruppen. Oder war das BDSM? *g*
Worauf jeder stolz ist muss er selber wissen, ich halte es da mit der ssage bei Schopenhauer:
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mds
schrieb am 20. September 2007, 10:07 Uhr (Permalink zum Kommentar)